Richtsätze erhöhen sich um 15%, wenn Vers./Ang., für den ein Leistungsanspruch besteht, an Krankheiten/Gebrechen leidet, durch die besondere Aufwendungen entstehen.
Muss mit Unterlagen (Befunde, Arztbrief, etc.) mit dem Antrag eingebracht werden.
| AZ-Richtsätze 2022 | § 150 Abs. 1 GSVG | davon 115% |
| Einzelrichtsatz | € 1.030,49 | € 1.185,06 |
| Ehepaar gem. Haushalt (auch Lebensgemeinschaft) | € 1.625,71 | € 1.869,57 |
| Erhöhung pro Kind, dessen Netto-EK € 327,29 nicht übersteigt | € 159,00 | € 182,85 |
Befreiung gilt für alle Leistungen der sozialen KV (Rezeptgeb., KoA, Zuzahlungen, etc.) welche direkt verrechnet werden. (ab 2014 auch Kostenerstattung)
Pensionen NETTObetrag für die Beurteilung des Anspruchs auf Rezeptgebührenbefreiung (inkl. alle anrechenbaren Einkünfte (Leibrente, Miete, Kapitaleinkünfte, etc.)