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Über Antrag möglich mit Unterlagen (ärztl. Bestätigung, Behindertenpass, Nachweis Rentenbezug)

Beginn der Befreiung: mit Antragsdatum (bei Chemo-/Strahlentherapie, Dialyse: mit Behandlungsbeginn) Gilt auch für mitvers. Angehörige, Befreiung nur für Angehörigen: gilt Befreiung nur für diesen!

Nicht von der Befreiung betroffen sind:

REGO (Rezeptgebührenobergrenze)

Seit 2008 eingeführt; im laufenden Jahr dürfen die bezahlten Rezeptgebühren nicht mehr als 2% des Einkommens betragen, bei Überschreitung: automatische Befreiung der Rezeptgebühr für das restl. Kalenderjahr.

Einkommen

KoA-Deckel

Begrenzt werden für Vers. und seine Angehörigen die im jeweiligen KJ angelasteten KoA für die Inanspruchnahme ärztl. Hilfe und ärztl. Hilfe gleichgestellter Leistungen, Aufbrauchsartikel, Behandlung in KH-Ambulanzen, Zahnbehandlung/Zahnersatz (ausgenommen Zuzahlung Kieferregulierungen, Metallgerüsten und Reparaturen an diesen). Befreiung Rezeptgebühren od. KoA ersichtl. Im E-Card System.