Über Antrag möglich mit Unterlagen (ärztl. Bestätigung, Behindertenpass, Nachweis Rentenbezug)
Beginn der Befreiung: mit Antragsdatum (bei Chemo-/Strahlentherapie, Dialyse: mit Behandlungsbeginn) Gilt auch für mitvers. Angehörige, Befreiung nur für Angehörigen: gilt Befreiung nur für diesen!
Seit 2008 eingeführt; im laufenden Jahr dürfen die bezahlten Rezeptgebühren nicht mehr als 2% des Einkommens betragen, bei Überschreitung: automatische Befreiung der Rezeptgebühr für das restl. Kalenderjahr.
Begrenzt werden für Vers. und seine Angehörigen die im jeweiligen KJ angelasteten KoA für die Inanspruchnahme ärztl. Hilfe und ärztl. Hilfe gleichgestellter Leistungen, Aufbrauchsartikel, Behandlung in KH-Ambulanzen, Zahnbehandlung/Zahnersatz (ausgenommen Zuzahlung Kieferregulierungen, Metallgerüsten und Reparaturen an diesen). Befreiung Rezeptgebühren od. KoA ersichtl. Im E-Card System.