Personen die am 01.01.1998 das 50. LJ vollendet haben und zu diesem Zeitpunkt noch nicht 180 Beitragsmonate der Pflichtvers. in einer gesetzl. PV erworben haben sind (gem. §273 Abs. 7 GSVG) auf Antrag von der Pflichtversicherung in der PV zu befreien
Antrag war lt. Gesetz binnen 1 Jahres ab Verständigung zu stellen (bis 31.12.2001)
Befreiung galt/gilt rückwirkend ab 01.01.1998 für jene Zeiten, in denen die Antragssteller nach § 2/1/4 GSVG pflichtvers. waren.