Pflichtvers. nach GSVG (inkl. GesbR-Gesellschafter), 2/2 FSVG (inkl. Gesellschafter einer Ärzte-OG oder -GmbH)
Jahresumsatz: € 35.000,00 brutto
Nicht mehr als 12 Kalendermonate pflichtversichert in den letzten 5 Jahren
nur Zeiten der Pflichtversicherung (inkl. Opting In) aber ohne WV in KV da freiwillige Versicherung!
Nach Vollendung des 57. LJ
Jahreseinkommen und Jahresumsatz darf in den letzten 5 Jahren nicht überschritten werden
Antrag muss von STB gestellt werden (oder durch Vers. mit Begründung)
Vollendetes 60. LJ
Jahreseinkommen und Jahresumsatz darf jährlich nicht überschritten werden
Beginn
Frühestens mit dem 1. Jänner des KJ, in dem der Antrag einlangt, wenn kein Leistungsanspruch in KV/PV. Sonst Ausnahme erst mit Monatsersten nach Einlangen des Antrages.
AG 46 bei Neubeginn: binnen 1 Mon. nach der 1. Fälligkeit noch möglich (auch Jahresübergreifend)
Ende
Schriftliche Meldung des Versicherten notwendig
Mit Tag der Meldung
Beispiel Unterjähriges Ende:
Beginn Pflichtvers. 01.01.; Widerruf AG 46 01.10.; EStB unter VG, werden von Okt. Bis Dez. die Mindest-Beiträge vorgeschrieben.
Definition Umsatz
Der Umsatz, auch Erlös genannt, ist die Summe aller Einnahmen, die durch Forderung oder Rechnungsstellung an andere, für Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens gestellt werden.