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AG 111 NB Familienzeit

Familienzeit

Darunter versteht man den Zeitraum zwischen 28 und 31 Tagen, in dem sich ein Vater aufgrund der kürzlich erfolgten Geburt seines Kindes ausschließlich seiner Familie widmet.
Die Erwerbstätigkeit muss unterbrochen werden.

Es dürfen

Antragsteller muss dem KV-Träger den entsprechenden Nachweis über die Familienzeit vorlegen.

Anspruchsvoraussetzungen

hat ein Vater für sein Kind (Adoptivkind, Dauerpflegekind) wenn Anspruch auf FBH für das Kind besteht und bezogen wird.

Anspruchsdauer und Höhe


KV- und PV-Schutz


Vorgehensweise

Zuständigkeit

DLZ KBG