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Auftraggeberhaftung (AGH)

Das DLZ AGH wurde bei der Österreichischen Gesundheitskasse eingerichtet und hat gemäß §67b Abs. 6 ASVG eine Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) zu führen sowie die kostenlose Einsicht in diese auf elektr. Weg zu ermöglichen.

Kontaktdaten Auszahlung Allgemeine Auskünfte zur AGH DLZ AGH SVS
DLZ AGH
Wienerbergstr. 15-19, 1100 Wien
Fax: 050/766 114 555
E-Mail: dlz-agh@oegk.at
Tel. 050/124/6200
E-Mail: sv-servicecenter@itsc.at
LST Tirol
Tel. 050/808-2088
Fax: 050/808/9829
E-Mail: dlz.agh@svs.at



Allgemeines



Ablauf AGH Auszahlungen



Entfall der AHG

Wenn und solange der Auftragnehmer auf der HFU-Liste steht oder wenn der Auftraggeber den Haftungsbetrag bezahlt

HFU-Liste

Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen, Liste kann beim DLZ AGH schriftlich beantrag werden (oder im Internet: www.sozialversicherung.at  Dienstgeber/AGH

Gesetzliche Bestimmungen

§ 67a bis 67e ASVG

Neu seit 01.01.2016 (§67a Abs. 6 ASVG)

AGH-Guthaben auch mit fälligen Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) und mit fälligen Abgabeforderungen des Bundes zu verrechnen sind. Keine Zustimmung seitens des DG notwendig Folgende Reihenfolge:

  1. Offene Beitragsschulden
  2. Ansprüche gegenüber beauftragtem Unternehmer auf Grund einer Haftung
  3. Zuschlagsleistungen nach BUAG
  4. Abgabenforderungen des Bundes