Das DLZ AGH wurde bei der Österreichischen Gesundheitskasse eingerichtet und hat gemäß §67b Abs. 6 ASVG eine Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) zu führen sowie die kostenlose Einsicht in diese auf elektr. Weg zu ermöglichen.
| Kontaktdaten Auszahlung | Allgemeine Auskünfte zur AGH | DLZ AGH SVS |
|---|---|---|
| DLZ AGH Wienerbergstr. 15-19, 1100 Wien Fax: 050/766 114 555 E-Mail: dlz-agh@oegk.at | Tel. 050/124/6200 E-Mail: sv-servicecenter@itsc.at | LST Tirol Tel. 050/808-2088 Fax: 050/808/9829 E-Mail: dlz.agh@svs.at |
Wenn und solange der Auftragnehmer auf der HFU-Liste steht oder wenn der Auftraggeber den Haftungsbetrag bezahlt
Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen, Liste kann beim DLZ AGH schriftlich beantrag werden (oder im Internet: www.sozialversicherung.at Dienstgeber/AGH
§ 67a bis 67e ASVG
AGH-Guthaben auch mit fälligen Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) und mit fälligen Abgabeforderungen des Bundes zu verrechnen sind. Keine Zustimmung seitens des DG notwendig
Folgende Reihenfolge: