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Territorialitätsprinzip

Die Durchführung der PV, KV und UV selbstständig Erwerbstätiger in land-/forstwirtschaft sowie für deren Failienangehörige obliegt der SVS, sofern der Betrieb im Inland liegt.
Die Staatsbürgerschaft ist unerhbelich.

Vollversicherung

Betriebsführer Betriebsgröße
Personen, die einen land/forstwirtschaftl. Betrieb auf eig. Rechnung und Gefahr führen
bzw. auf deren Rechnung und Gefahr ein solcher Betrieb geführt wird.
Man unterscheidet alleinige oder gemeinsame Betriebsführung mit dem
Ehepartner, eingetr. Partner oder mit einer fremden Person.
Maßgeblich für die Beurteilung der
Pflichtversicherung ist die Höhe des EWH
des land/forstwirtschaftl. Betriebes.
wird vom Finanzamt erstelle (EWH-Bescheid).
kann aus unterschiedl. Elementen zusammengesetzt sein.
(Bsp. land/forstwirtschaftlich Flächen, etwaige Zuschläge wie Obstbau)

Anmeldung: BW-001; Änderung in der Betriebsführung
Telefonnotiz: GP Anmeldung/Abmeldung

Beurteilung der Pflichtversicherung

hängt von der Überschreitung der im BSVG festgelegten EHW-Grenzen ab:

Einheitswertgrenzen
Unfallversicherung € 150,00
Krankenversicherung € 1.500,00
Pensionsversicherung € 1.500,00


Hauptberuchlich Beschäftigte

Ehegatten/Eingetragene Partner

Kinder, Enkel Wahl-/Stief-/Schwiegerkinder bzw. eingetragene Partner der Kinder
Von einer hauptberufl. Beschäftigng ist auszugehen, wenn

AUSNAHME:
für die Dauer einer gleichzeiten Schul-/Berufsausbildung ist eine hauptberufliche Beschäftigung ausgeschlossen, außer es handelt sich um eine land/forstwirtschaftl. Heimlehrer oder Heimpraxis.

Anmeldung: BW-002; Abmeldung: BW-003
Telefonnotiz: GP Anbmeldung/Abmeldung


Teilversicherung

Unfallversicherung

die NICHT hauptberuflich sondern nur fallweie im Betrieb (mit)tätig sind.
Voraussetzung:

Anmeldung:
seperate Anmeldung nicht notwendig

Krankenversicherung