Zuständig der Träger in welcher Pensionsversicherung in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag überwiegend Versicherungsmonate erworben wurden
Bei MFV gilt folgende Rangordnung
Bestätigung über den aktuellen Pensionsbezug; wird zu Jahresbeginn (nur im GSVG) automatisch versendet, kann jederzeit angefordert werden!