Inhaltsverzeichnis

Pensionsantragstellung


Zuständigkeiten des PV-Trägers

Zuständig der Träger in welcher Pensionsversicherung in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag überwiegend Versicherungsmonate erworben wurden
Bei MFV gilt folgende Rangordnung

  1. ASVG
  2. GSVG / FSVG
  3. BSVG

Pensionistenausweis

Pensionsbestätigung

Bestätigung über den aktuellen Pensionsbezug; wird zu Jahresbeginn (nur im GSVG) automatisch versendet, kann jederzeit angefordert werden!

Lohnzettel