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Gewerberecht

Gewerberechtsträger ist die Gesellschaft. Ein vollhaftender Gesellschafter od. ein Arbeitnehmer, der mit mind. halber Wochenarbeitszeit angemeldet und nach dem ASVG versichert ist, muss den Befähigungsnachweis erbringen.

Hinweis: vor dem 01.01.2007 entstandene Kommandit-Erwerbsgesellschaften (KEG) gelten als KG. Eine KEG hat spätestens ab dem 01.01.2010 de neuen Rechtsformzusatz „Kommanditgesellschaft“ oder „KG“ beizufügen und die Änderung bis zu diesem Zeitpunkt beim Firmenbuch anzumelden.

Steuerrecht

Jeder Gesellschafter (Komplementär, Kommanditist) ist für den auf ihn entfallenden Gewinnanteil einkommenssteuerpflichtig.

Sozialversicherung

Kommanditisten
An- Abmeldung durch Versichert mittels VS-110022 und Einsicht im Firmenbuch
Gesetz GSVG 2/1/4 (neuer Selbstständiger)
Pflichtversicherung PV, KV; UV
Dauer der Pflichtversicherung Tätigkeitsbeginn bis Monatsletzten
Ausnahmemöglichkeiten Unterschreitung VG,
ausschließliche Kapitalbeteiligung
(keine Mittätigkeit, keine GF Befugnisse,
keine unbeschränkte Nachschusspflicht
Selbstversicherung 14 a/b NEIN
Mehrfachversicherung PV, KV



Komplementäre: pers. haftende Gesellschafter einer gewerbeberechtigten KG
An- Abmeldung durch Firmenbuch und Gewerbebehörde
Gesetz GSVG
Pflichtversicherung PV, KV; UV
Dauer der Pflichtversicherung Tätigkeitsbeginn bis Monatsletzten
Ausnahmemöglichkeiten Datum des Antrages auf Eintragung im Firmenbuch
(GS und GF) UND GWB bis Monatsletzten
Selbstversicherung 14 a/b NEIN
Mehrfachversicherung PV, KV