==== Ziviltechniker ==== {{tablelayout?rowsHeaderSource=Auto}} ^ An- Abmeldung durch | Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten | ^ Gesetz | FSVG | ^ Pflichtversicherung | PV | ^ Dauer der Pflichtversicherung | Monatserster bis Monatsletzten | ^ Ausnahmemöglichkeiten | KEINE | ^ Selbstversicherung 14 a/b | möglich | ^ Mehrfachversicherung | PV | === Wahlmöglichkeit in KV === **Selbstversicherung gem. §16 ASVG**\\ * Nur möglich, wenn keine Pflichtvers. in KV als DN, Lehrer, Landwirt, etc. besteht. **Selbstvers. 14a GSVG**\\ * Nur bei Vorliegen einer Erwerbsquelle anwendbar, also ausschließlich bei selbstständiger Ziviltechnikertätigkeit **Selbstvers. 14b GSVG** * Tritt in der Regel im Fall der Ausübung mehrerer zu einer Pflichtvers. führenden Tätigkeit ein **Gruppenkrankenversicherung der Ziviltechniker** * ListenpunktDiese ist verpflichtend, wenn nicht eine der anderen Versicherungen besteht. \\ KV ist auch zu wählen, wenn bereits aus einer anderen Tätigkeit KV-Schutz gegeben ist, die sogenannte MFV ist in Österreich gesetzlich geregelt und nach ständiger Rechtsprechung auch zulässig!