==== Verzugszinsen ==== * tBeiträge werden nicht innerhalb von 18 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, werden ab dem 16. Tag nach Fälligkeit VZ (3,38%) verrechnet. * Wenn Beiträge nicht sofort bezahlt werden können, ist eine Ratenvereinbarung oder Stundung der Beiträge möglich (schriftliches Ansuchen mit Ratenvorschlag oder Stundungsdatum) ==== Nachsicht und Ermäßigung von Verzugszinsen ==== In folgenden Fällen kann die SVS die Zinsen ganz oder teilweise nachsehen * Wenn durch die Einhebung der VZ in voller Höhe die wirtschaftl. Verhältnisse des Vers. gefährdet wären oder * Wenn es sich um einen kurzfristigen Zahlungsverzug handelt und der Vers. seine Beiträge sonst regelmäßig bezahlt. Für eine Herabsetzung/Nachsicht der VZ muss ein Antrag gestellt werden, dann werden die Voraussetzungen geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Nachsicht/Herabsetzung der VZ besteht nicht! ==== Was bedeutet „Gefährdung der wirtschaftl. Verhältnisse“? ==== Wird anhand der aktuellen EK-Verhältnisse geprüft (vom Vers. und mit ihm im gem. Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Pers.) Andere Verbindlichkeiten übersteigen das EK, ist von einer Gefährdung der wirtschaftl. Verhältnisse auszugehen  ist jedoch immer zu prüfen (Einzelfallentscheidung) ==== Was bedeutet „Kurzfristiger Zahlungsverzug, sonst regelmäßige Beitragszahlung“? ==== Wenn Beiträge der letzten Quartale rechtzeitig (bis zum Ende der o.g. Einzahlungsfrist) bezahlt wurden und die Zahlung ausnahmsweise nach Ablauf der Einzahlungsfrist eingelangt ist. ===== Exekution ===== Fälligkeit der Vorschreibung = Ende 2. Monat im Quartal Keine Zahlung T.a. Mahnung autom. Anlastung von € 1,00 Mahngebühr Keine Zahlung T.a. Einleitung der Fahrnisexekution, autom. Anlastung der EX-Gebühren EX-Grenze: € 60,00 ==== Welche EX-Verfahren gibt es im Vers.-Service? ==== - **Fahrnis-Exekution** → Pfändung von Geld und Wertgegenständen durch Gerichtsvollzieher - **Forderungs-/Gehaltsexekution** → Pfändung von wiederkehrenden Bezügen (Lohnpfändung, Pfändung von EK aufgrund selbstständiger Tätigkeit) - **Aufrechnung Pens. Einbezahlt:** Doppelklick, wenn die Firma anruft, und mitteilt, dass die Person nicht mehr im Unternehmen beschäftigt ist, sollen sie dies auf die Forderung schreiben und an SVS retournieren. - **Kombi-EX** → kombinierte EX-Verfahren → Fahrnis- und Forderungs-EX in einem Antrag - **Aufrechnung** → Möglichkeit zw. Vers.-Trägern Schulden mit bezogenen Leistungen aufzurechnen; Gericht ist hier nicht involviert (keine Gebühren) Bsp. Pfändung von Pensionsbezug, Krankengeldbezug - **Auslands-EX** → Pfändung über den ausl. Träger (bei ausl. Adresse des Vers.) - **Real-Exekution** → zwangsweise Pfandrechtsbegründung (Sicherstellung der Forderung der SVS durch Eintrag im Lastenblatt des Grundbuchs === Bedeutung der Salden im GUI 8 === * **Totalsaldo** = Summe aus VS-Saldo + Mahnkosten + EX-Saldo + Abschreibe-Saldo * **VS-Saldo** = aktuelles Qu. Vor Mahnstichtag (ausgenommen bei gesetzter Mahnsperre, dann können das mehr Qu. Sein) * **Mahnsaldo** = aktuelles Qu. Nach Mahnstichtag (Ausgenommen bei gesetzter EX-Sperre, dann können das mehr Qu. Sein) * **EX-Saldo** = alle Qu. Welches bereits gemahnt wurde und EX-Stichtag bereits vorbei ist (und keine EX-Sperre gesetzt wurde) * ** Abschr.-Totalsaldo** = Summe der im GUI 48 abgeschriebenen Salden * **Insolvenzsaldo** = angemeldete Forderung im Insolvenzverfahren; nicht im Totalsaldo enthalten! * **NoVS-Saldo** = noch nicht vorgeschriebene Beiträge (nicht im Totalsaldo enthalten!) * **Gelöschter Saldo** = Betrag ist nicht mehr einforderbar; Löschung aufgrund Verjährung, Restschuldbefreiung, etc.; nicht im Totalsaldo enthalten! \\ \\ Über die Summe aus EX-Saldo und Abschreibesaldo kann Exekution geführt werden Bei EX-Salden benötigt man immer eine EX-Frist! Die im GUI 55 angeführten FAHRNIS-Exekutionen sowie Kombiexen für den in der Rückstandssumme (nach Nachverrechnung v. Zinsen zum jew. Verfahren) nicht höher sein, als die im GUI8 angeführte Summe aus EX/+Abschreibesaldo **Die im GUI 55 angeführten FORDERUNGS-/GEHALTSEX sowie AUFRECHNUNGEN** müssen in Summe nicht mit EX/+Abschreibesaldo übereinstimmen. Es können über den gl. Rückstand mehrere Verfahren laufen. **Die im GUI 55 angeführten AUSLANDSEX** dürfen in der Summe (nach Nachverrechnung von Zinsen zum jeweiligen Verfahren) nicht höher sein, als die im GUI 8 angeführte Summe aus EX/+Abschreibesaldo Ein EX-Saldo im GUI 8 bedeutet nicht unbedingt, dass auch ein EX-Verfahren beim Gericht eingeleitet wurde. Durch setzen eines RAL (GUI 36) geht der Rückstand zwar in den EX-Saldo, wird allerdings durch die Technik ein automatischer EX-Antrag ans Gericht unterdrückt und stattdessen ein Akteneinlageblatt (=RAL) produziert  versendet die LST ==== Erklärung RAL ==== * Im GUI 36 Sperre „RA an Landesstelle“, wird automatisch ein Akteneinlageblatt zum ES-Stichtag für jede VSNR produziert. * Sinn ist, dass ein autom. EX-Verfahren ans Gericht unterdrückt werden soll, der offene Mahnsaldo allerdings in den EX-Saldo wandern soll (dies ist für Übersichtlichkeit am Konto und weiteren EX-Bearbeitungen sinnvoll). * RAL wird z.B. bei RV, Konkursandrohungen udgl. Gesetzt; daher muss jeder Akt geprüft werden. * Einleitung EX-Verfahren: nur im GUI 55 (ELEX) ersichtl. (E-Zahl) * Keine EX: im Feld „Zeitraum/Hinweis“  RA an LST, diese dürfen nur mit „SB“ eingestellt werden. ==== Sondermahnung ==== In regelmäßigen Abständen – etwa alle 18 Mon. – werden die mit erfolgloser Exekution und automatischer Abschreibung abgeschriebenen Salden mit Mahnschreiben gemahnt, um eine Verjährung von Beiträgen gem. § 40 Abs. 2 GSVG zu verhindern. **Mahngrenze: € 40,00** Sondermahnungen erfolgen nicht, wenn * Im laufenden Quartal eine Vorschreibung versandt wurde oder * Von der Sachbearbeitung die Sperre „Sondermahnung“ gemeldet ist bzw. * Der Versicherte verstorben ist. * Gelöschte Salden und Insolvenzsalden werden nicht gemahnt Ersichtlich im GUI 10 wird das einzelne Verfahren angezeigt. ==== ACHTUNG PERSONENBETREUERINNEN: ==== * Im Regelfall keine techn. autom. Fahrnis-EX (bewegl. Sachen) * Meist Pfändbare Gegenstände im Besitz der Pflegefamilien * Meist Forderungspfändungen (Pfändung von Geldansprüchen) von der Sachbearbeitung eingeleitet ==== ACHTUNG PENSIONISTEN: ==== * Selten Fahrnis-EX * Einbringung von Forderungen in Form einer internen Aufrechnung (Pension, Krankengeld, etc.) zw. SV-Trägern (mit Bescheid erledigt) * Ohne Einbindung des Bezirksgerichts