Waisenpenison: Anspruch auf Waisenpension bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch nach Vollendung des 18. LJ, wenn die Ausbildung (Studium, etc.) die Arbeitskraft überwiegend beansprucht. Dies ist anzunehmen bei einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit von weniger als 25 Stunden pro Woche. Bei einer Erwerbstätigkeit im Ausmaß von 25 bis 29 Stunden erfolgt eine inidviduelle Prüfung. ACHTUNG: Ein Erwerbseinkommen bewirkt jedenfalls die Kürzung eines eventuell gebührenden Ausgleichszulagenanspruchs. {{tablelayout?rowsHeaderSource=Auto&colwidth="123px,,"}} ^ Pension ^ Erforderliche Versicherungsmonate |||| | Witwenpension\\ hinterbliebene eingetr. Partner\\ Waisenpension ^ WARTEZEIT\\ Halbdeckung ||^ Sonderbestimmung ^ | | Stichtag | VM | Rahmenzeit | KEINE | | | vor voll. 50 LJ. | 60 VM | | ::: | | | ab voll. 50. LJ | 30 VM + \\ LM nach 50 | 120 KM + LMx2 | ::: | | | max. | 180 VM | 360 KM | ::: | | | oder\\ Ewige Anwartschaft ||| ::: | | | 180 BM oder 300 VM ||| ::: | | | oder\\ Sonderanwartschaft ||| ::: | | | Bei Eintritt es Vers.-Falles vor dem vollendeten 27. LJ;\\ mind. 6 VM (bei Eintritt des Vers.-Falles) ||| ::: | | | oder\\ \\ ** Entfall der Wartezeit **\\ - bei AU oder BK\\ - bei Dienstbeschädigung; nach den für Wehrpfl. geltenden Vorschriften ||| ::: | | ||||| ^ Höhe und Besunderheiten ||||| | Witwen/Witwer || Waienpension ||| | Höhe | 0-60% der Pens. des verstorbenen | Höhe || 24% einfach, 36% doppelt\\ der Pens. des Verstorbenen | | Befristung | auf 30 KM mögl.\\ Versorgungsehe, kurze Ehedauer | Anspruchdauer || bis zum vollendeten 18. LJ\\ bei überwiegender Schul/Berufsausbildung\\ Studium bis voll. 27. LJ; bei EU für deren Dauer (wenn während Kindeseigenschaft eingetreten) | | Scheidung | Unterhaltsanspruch zum Todeszeitpunkt\\ 0-60%, gedeckelt mit dessen Höhe | Hinweis: Sonderbestimmungen für Witwenpens., wenn überlebender \\ Ehegatte bei ET des Vers.-Falles noch nicht 35 \\ (Ausnahme: der Ehe entstammt ein Kind) oder die Ehe \\ erst bei bestehendem Pensionsanspruch oder nach Vollendung des \\ 60./65. LJ geschlossen wurde!\\ \\ Achtung: Schul-/Studienzeiten sind bei HB-Pensionen auch ohne \\ Einkauf für die Erfüllung der Wartezeit/Mindestversicherungszeit zu werten! ||| | Abfertigung | Wiederverehelichung:\\ 35fache der Pension\\ Wiederaufleben möglich, nur für unbefr. Leistungen mögl. | ::: | ::: | ::: | {{tablelayout?rowsHeaderSource=Auto&colwidth="123px,171px,336px"}} ^ Pension ^ Aufgabe der Erwerbstätigkeit erforderlich || ^ \\ \\ \\ \\ Witwenpension | NEIN || ^ ::: ^ Auswirkung auf die Pensionshöhe ^^ ^ ::: | JA | **wenn Gesamteinkommen unter\\ **€ 1.880,26 (SST bis 09/2020)\\ € 2.220,47 (SST ab 10/2000)\\ Erhöhung des Prozentsatzes auf max. 60% | ^ ::: | ::: | **Wenn Gesamteinkommen über € 8.460,00**\\ Verringerung des Witwenpens.-Betrages bis € 0,00 | ^ Waisenpension | **Hinweis:** Anspruch auf Waisenpension bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch nach \\ Vollendung des 18. LJ, wenn die Ausbildung (Studium, etc.) die Arbeitskraft überwiegend beansprucht.\\ \\ Dies ist nicht mehr anzunehmen bei einer Erwerbstätigkeit von LW: \\ Mehr als 4 Std./Tag, mehr als 24 Std./Wo., mehr als 104 Std./Mon. bzw. bei einer \\ praktischen Ausbildung nach dem Studium.\\ \\ GW: Mehr als 20 Wo./Std. || ^ ACHTUNG | Ein Erwerbseinkommen bewirkt jedenfalls die Kürzung eines evtl. gebührenden AZ-Anspruchs. || ^ Hinweis \\ LW \\ Nebentätigkeiten | Keine Berücksichtigung von daraus erzielten Einkünften bei gleichzeitiger \\ Führung eines „Flächenbetriebes“ (ab EHW € 150,00)\\ Gilt auch für die Berechnung der Ausgleichszulage || ==== Berechnung der Witwenpension ==== Einkommen in den letzten 2 Kalenderjahren oder Pensionseinkommen vor dem Tod Prozentsatz = 70-30 x Einkommen der Witwe : Einkommen des Verstorbenen = Prozentsatz d. Hinterbliebenenpension ** Beispiel:** Einkommen einer Frau in den leztten beiden KJ vor dem Todeszeitpunkt: € 21.800,00 Einkommen des Mannes: € 30.000,00 70-30 x 21.800:30.000 = 48,20 = Anspruch der Frau würde 48,20% der Pension des Mannes als Witwenpension ==== Befristetet Witwenpension ==== In folgenden Fällen ist nur ein befristeter Anspruch mit 30 KM vorgesehen Wenn der überlebende Ehepartner * Listenpunktbei Eintritt des Vers.-Falls des Todes des Versicherten das 35. LJ noch nicht vollendet hat und die Ehe nicht mind. 10 Jahre gedauert hat * Listenpunktbei Eintritt des Vers.-Falles des Todes des Vers. das 35. LJ bereits vollendet hat und es sich um eine sogenannte Versorgungsehe handelt. * ListenpunktAusschlaggebend, ob eine Versorgungsehe vorliegt, sind der Altersunterschied sowie die Ehedauer bzw. ob zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits das Regelpensionsalter erreicht ist und noch kein Eigenpensionsanspruch vorlag oder ob bereits ein Eigenpensionsanspruch des Verstorbenen bestand. == Bestimmungen hierzu gelten nicht, wenn: * ListenpunktIn der Ehe ein Kind geboren oder durch die Ehe legitimiert wurde bzw. Witwe im Todeszeitpunkt nachweißlich schwanger war * ListenpunktIm Todeszeitpunkt dem Haushalt der Witwe ein Kind des Verstorbenen mit Anspruch auf Waisenpension angehört * ListenpunktDie Ehe von Personen geschlossen wurde, die bereits früher miteinander verheiratet gewesen sind und bei Fortdauer der Ehe eine Befristung nicht auszusprechen gewesen wäre * ListenpunktDer überlebende Ehegatte bei Fristablauf „invalid“ ist und die Weiterzahlung der Pension spätestens innerhalb von 3 Mon. Nach dem Erlöschen beantragt wurde; dann gilt die Pension für die weitere Dauer der Invalidität ==== Abfertigung der Witwenpension ==== * Wiederverehelichung → Anspurch erlischt * Abfertigung: 35fache der unbefristeten Pension, allfällig gebührende AZ ist nicht einzurechnen * Zeitlich begrenzte Witwenpens. Erlöschen im Zeitpunkt der Wiederverehelichung und es gebührt keine Abfertigung. ==== Wiederaufleben Witwenpension ==== * ListenpunktAuflösung der neuen Ehe durch Tod oder Scheidung, frühestens mit Ablauf von 2 ½ Jahren nach dem seinerzeitigen Erlöschen * ListenpunktVermindert sich um neue Einkünfte der Witwe (weitere Witwenpens., Unterhaltsansprüche) ==== FAQ Hinterbliebenenpensionen ==== {{tablelayout?rowsHeaderSource=Auto}} ^ Hinterbliebenenpensionen + Mitversicherung ^ Möglich, aber nicht wenn Kind erwerbslos ^ | Hinterbliebenenpension + Einkommen | EK von Witwenpension\\ Wenn EK zu hoch: Rückforderung der \\ HB-Pension! | | Waisenpension + Vorlage neuer Bestätigungen | A-FRI: wann neue Schul-/ Studiumsbestätigung gesendet werden soll | | Waisenpension + Einkommen | Höhe nicht relevant; mind. Nur 20 Wo./Std., sonst kann man von keinem zielstrebigen Studium mehr ausgehen | | Er, 20 J., Präsenzdienst geleistet und beginnt nun eine Lehre, Weitergewährung der Waisenpension möglich | Ja, bis max. 27 LJ.\\ Mittels BO-Notiz weitergeben. | | Lehre bis Nov. 21 und nächstes Jahr Bundesheer, danach wieder Ausbildung | Keine Waisenpens. Im Bundesheer, wenn dann wieder Ausbildung, grundsätzlich Weitergewährung Waisenpens. \\ (tel. Info GL DiVora 29.7.21) | | | | | | | | | | | | |