==== Unterstützungsfond ==== === Allgemeine Infos === * Freiwillige Leistung, kein Rechtsanspruch, Beurteilung durch LST-Ausschuss * Bei SVS versichert (auch Pension) * Hilfe für bestimmte finanziell belasteten Situationen * Unterstützungsleistung aus Mitteln der PV und der KV. === Einkommensgrenzen === * Nettoeinkommen des Vers. od. Pensionisten nicht höher als € 1.308,00/mtl. * Erhöhung für Ehepartner: € 563,00 * Erhöhung für jedes unversorgte Kind: € 281,00 * EK von Angehörigen wird hinzugerechnet === Nicht angerechnet werden === * Pflegegeld (bzw. Leistungen, wg. Eines besonderen körperl. Zustandes bezahlt werden) * Pensionssonderzahlungen (April und September) * Pensionseinmalzahlungen * Kinderzuschüsse und Familienbeihilfe === EK-Grenzen können außer Acht gelassen werden, wenn === * Erhöhte Aufwendungen * Wesentliche Beeinträchtigung der EK-Verhältnisse === Leistungsumfang === **Pensionsversicherung** * außergewöhnliches Ereignis, das mit hohen Kosten verbunden ist; Bsp. dringende Anschaffungen und Reparaturen * wg. schwerer und langandauernder Erkrankung und dadurch EK-Ausfall * wg. anderer besonderer Umstände **Krankenversicherung** * erhöhte Aufwendungen bei chronischen Krankheiten (Diabetes) * infolge des Gesundheitszustandes erhöhte Ausgaben für Heizkosten * Aufenthalte in Kur-, Genesungs- od. Erholungsheime, Zuschuss zu den Kosten einer Begleitperson * Zahnersatz; wenn aus gesetzl. KV nur geringe Leistungen erbracht werden * Hauskrankenpflege, wenn über die gesetzl. Höchstdauer hinaus Pflege erforderl. Die **Höhe** wird immer im Einzelfall entschieden; in bestimmten Fällen ist die Höhe der Leistung begrenzt; Bsp. Diabetes: € 150,00/jährl. Oder Zahnersatz: € 560,00 === Antragstellung === * Schriftlich; Antragsformular: GS-130005 + GS-130006 (wenn keine AZ bezogen wird) * EK-Grenze inkl. etwaiger EK des Ehepartners bzw. eingetr. Partner (nicht Lebensgefährte), als Nachweis gilt hier das Beiblatt zum Antrag, es erfolgt keine rückwirkende EK-Prüfung! === Mögliche Zuschüsse für folgende Leistungen === * Diabetikerzuschuss, 1x jährlich * Diätkosten, 1x jährlich * Heizkostenzuschuss, 1x jährlich * Generell nicht pfändbare Gegenstände\\ → Ofen\\ → Kühlschrank\\ → Waschmaschine * Psychotherapien * Zähne * Treppenlift * Badadaptierungen * Hoher Restkostenanteil bei Sachleistungen * Bestattungskosten === Keine UF-Leistung === * Brillen * Hörgeräte * Physiotherapie * Privatarzthonorare GS-130005+ GS-130006