* Seit 01.01.2008 * Gesetz: BMSVG; Betriebl. Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz ====== Beitragshöhe ====== * 1,53% der vorl. BGRL in der GSVG KV * Wird gemeinsam mit den vorgeschriebenen Beiträgen eingehoben und von der SVS an die jeweilige Vorsorgekasse überwiesen ====== Verpflichtende SEVO ====== * Für alle Gewerbetreibende und Freiberufler, die in der GSVG Krankenversicherung pflichtversichert sind. * Es muss auch bei MFV + aktuell keine Beiträge zur KV bezahlt werden eine Vorsorgekasse ausgewählt werden ==== Auswahl einer Vorsorgekasse ==== * Mitarbeiter werden Beschäftigt, für diese wurde bereits eine Vorsorgekasse ausgewählt, muss die gleiche Kasse genommen werden * Ohne Mitarbeiter: frei wählbar. * 6 Monate ab Beginn der Pflichtvers.; wenn keine SEVO gewählt wird, wird nach 3 Mon. eine Vorsorgekasse techn.-autom. zugewiesen ==== Wann können Leistungen aus SEVO bezogen werden ==== Anspruch, wenn * Für mind. 3 Jahre Beiträge bezahlt wurden und die Gewerbeberechtigung seit mind. 2 Jahren erloschen oder ruhend gemeldet ist bzw. die betriebl. Tätigkeit vor mind. 2 J. eingestellt wurde oder * Die gesetzl. Pension angetreten wird oder * 5 Jahre vergangen sind, seit das letzte Mal nach dem BMSVG Beiträge entrichtet wurden. **Steuerlich können SEVO-Beiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden**. Die Veranlagung in der Vorsorgekasse ist steuerfrei. Auszahlung der Leistung als Einmalzahlung: 6% steuerbegünstigt, Auszahlung als Rente ist steuerfrei