==== Selbstbehalt & Vergütung ==== Vergütungen/Kostenersätze nach Vorlage von bezahlten Originalrechnungen (Onlineeinreichung möglich) werden erbracht für === Geldleistungsberechtigte === * nach Vergütungstarif für ärztliche Hilfe (in Satzung geregelt; bis zu 80% der entstandenen Kosten) * GL oder Sonderklasseberechtigte erhalten für Sonderklassekosten eines Krankenhauses nach Vorlage der bezahlten RE eine Vergütung bis zu 80% der Kosten (Prozentsatz wird selten erreicht) === Sachleistungsberechtigte === * Kostenersatz bis zur Höhe jenes Betrages, den die SVS als SL aufzuwenden gehabt hätte abzügl. des vorgesehenen Kostenanteils * **Von Rezeptgebühr befreiten Versicherten** (AZ-Bezieher, EK-Befreite) **sowie von KoA-Befreiter** wird für Behandlungen kein KoA mehr abgezogen (2014) erhalten 100% des Tarifes bzw. höchstens 100% der Kosten zurück.\\ Dasselbe gilt für mitversicherte Kinder und Waisenpensionisten sowie für Personen wg. Befreiung vom KoA wg. Dialysebehandlung, Chemo-/Strahlentherapie, Behinderung ab 50%, etc. (siehe: Befreite gem. §15a Abs. 2 der Satzung) ---- ==== Vergütungen, Kostenersätze ==== * Nur nach Vorlage der bezahlten orig. Rechnung (Online-Einreichung möglich) **Achtung Mehrfachversicherte:** diese müssen immer zwingend die Originalrechnung senden bzw. eine schriftliche Erklärung, dass die RE bei keinem anderen Vers.-Träger eingereicht wurde. * **GL:** nach Vergütungstarif für ärztliche Hilfe (Satzungsregelung); bis zu 80% der entstandenen Kosten * **GL/HGL:** Sonderklassekosten nach Vorlage bez. RE, Vergütung bis zu 80% der Kosten (wird selten erreicht, priv. KV) * **SL**: erhalten jenen Kostenersatz bis zur Höhe jenes Betrages, den SVS als SL aufzuwenden gehabt hätte, abzügl. KoA. * **Rezeptgebühr befreiten Vers. und KoA-Befreiten:** wird bei Behandlungen kein KoA abgezogen, sie erhalten 100% des Tarifs vergütet. Gilt auch für mitvers. Kinder und Waisenpens., sowie für Befreite gem. § 15a Abs. 2 der Satzung (Chemo, Dialyse…)