==== Behandlungsbeitrag ==== [CHICA]\\ * Höhe: € 10,97; max. 2x im Qu. und pro Person, wenn - Behandlungsbeitrag für Behandlungsfall ärztliche Hilfe (Hausarzt, FA) - Behandlungsbeitrag für Behandlungsfall konservierend-chirurgische Zahnbehandlung (Zahnarzt, Dentist) * Zahnambulatorien: hier KoA von 20% des Tarifes der erbrachten Leistung (für jede Konsultation) === Kein Behandlungsbeitrag === * Vorsorgeuntersuchungen * Mutter-Kind-Pass Untersuchungen * Humangenetische Untersuchungen * Leistungen im Zusammenhang mit Mutterschaft * Kinder (Ausnahme: Waisenpensionisten) \\ === Kostenanteile === (KOALA/LEBE/NOVA) {{tablelayout?rowsHeaderSource=Auto}} | Laborleistungen | 20% des abgerechneten Tarifes | | Med. Hauskrankenpflege ^ ::: ^ \\ \\ === Heilbehelfe, Hilfsmittel - Mindestkostenanteil === {{tablelayout?rowsHeaderSource=Auto}} | Mindestkostenanteil | € 37,80 | | Sehbehelfe | € 113,40 | | orth. Schuheinlagen | € 58,14 | \\ \\ ständig benötigte Heilbehelfe/Hilfsmittel bzw. solche, die nur einmal verwendet werden können (Teststreifen) ist kein Mindestkostenanteil vorgesehen.\\ KoA hier: 10%\\ INKO-Bedarf kein Kostenanteil! \\ === Reklamation === **Mindest-KoA bereits bezahlt:** VP hat dies der SVS nicht mitgeteilt, Vers. muss sich an VP wenden (Rückerstattung des Betrages). Die vorgeschriebenen KoA sind jedenfalls an die SVS zu entrichten \\ \\ === Nachträgliche Vorschreibung des KoA === * VO wurde fälschlicherweise als „kostenfrei“ ausgestellt * Mindest-KoA wurde durch VP nicht eingehoben od. bei Einhebung nicht angegeben * Zum Abrechnungszeitpunkt stellt sich heraus, dass zum Abgabezeitpunkt keine Rezeptgebührenbefreiung gespeichert \\ \\ === Ambulanzpauschale === LKF\\ \\ * € 15,40; für ambulante Behandlungen in LKF-Krankenanstalten * max. 1x/Qu. (nur wenn persönlicher Patientenkontakt stattfindet; auch OP-Vorbesprechungen) * KEINE Ambulanzpauschale: Laboruntersuchungen (Zuweisung durch behandelnden Arzt an KH erfolgt) \\ \\ === Stationäre Anstaltspflege === * Kostenanteil ist aufgrund landesgesetzlicher Regelungen unterschiedlich. * Pro Aufenthaltstag, für max. 28 Tage im KJ (wird vom KH eingehoben) * Kostenbeitrag auch für stationäre Aufenthalte auch für Rezeptgebührenbefreite (Ausnahme NÖ – landesgesetzl. Regelung) \\ \\ === Einhebung KoA === * Erfolgt 4x jährlich im Rahmen der Beitragsvorschreibung * ACHTUNG: VP haben bis zu 3 Jahre Zeit für Abrechnung mit SVS * Einzugsermächtigung hinterlegt: werden Beiträge inkl. Beitragsvorschreibung abgebucht, sonst müssen diese gesondert einbezahlt werden * Pensionisten: Einzugsermächtigung liegt (noch) vor: werden abgebucht, sonst sind diese einzubezahlen **(kein Einbehalt über Pension!)** \\ \\ === Fälligkeiten === 1. Quartal → 30.04.\\ 2. Quartal → 31.07. 3. Quartal → 31.10.\\ 4. Quartal → 31.01. des Folgejahres \\ === Ratenverinbarung/Stundung === * Die Möglichkeit besteht → LW VS * Hohe KoA-Vorschreibung: Antragsmöglichkeit Leistungen aus Unterstützungsfond; die KoA müssen jedoch vorher bezahlt sein, dann kann die Auszahlung aus dem Fond erfolgen \\ === Eintreibungsmaßnahmen === werden die KoA nicht beglichen, folgen 2 Mahnungen und in weiterer Folge eine EXE **Im BSVG gilt die Vorrangigkeit der Kostenanteilsbefriedigung;\\ Kostenanteile werden VOR den Beiträgen gedeckt!**