==== Behandlungsbeitrag ====
[CHICA]\\
* Höhe: € 10,97; max. 2x im Qu. und pro Person, wenn
- Behandlungsbeitrag für Behandlungsfall ärztliche Hilfe (Hausarzt, FA)
- Behandlungsbeitrag für Behandlungsfall konservierend-chirurgische Zahnbehandlung (Zahnarzt, Dentist)
* Zahnambulatorien: hier KoA von 20% des Tarifes der erbrachten Leistung (für jede Konsultation)
=== Kein Behandlungsbeitrag ===
* Vorsorgeuntersuchungen
* Mutter-Kind-Pass Untersuchungen
* Humangenetische Untersuchungen
* Leistungen im Zusammenhang mit Mutterschaft
* Kinder (Ausnahme: Waisenpensionisten)
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=== Kostenanteile ===
(KOALA/LEBE/NOVA)
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| Laborleistungen | 20% des abgerechneten Tarifes |
| Med. Hauskrankenpflege ^ ::: ^
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=== Heilbehelfe, Hilfsmittel - Mindestkostenanteil ===
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| Mindestkostenanteil | € 37,80 |
| Sehbehelfe | € 113,40 |
| orth. Schuheinlagen | € 58,14 |
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ständig benötigte Heilbehelfe/Hilfsmittel bzw. solche, die nur einmal verwendet werden können (Teststreifen) ist kein Mindestkostenanteil vorgesehen.\\ KoA hier: 10%\\ INKO-Bedarf kein Kostenanteil!
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=== Reklamation ===
**Mindest-KoA bereits bezahlt:** VP hat dies der SVS nicht mitgeteilt, Vers. muss sich an VP wenden (Rückerstattung des Betrages). Die vorgeschriebenen KoA sind jedenfalls an die SVS zu entrichten
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=== Nachträgliche Vorschreibung des KoA ===
* VO wurde fälschlicherweise als „kostenfrei“ ausgestellt
* Mindest-KoA wurde durch VP nicht eingehoben od. bei Einhebung nicht angegeben
* Zum Abrechnungszeitpunkt stellt sich heraus, dass zum Abgabezeitpunkt keine Rezeptgebührenbefreiung gespeichert
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=== Ambulanzpauschale ===
LKF\\
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* € 15,40; für ambulante Behandlungen in LKF-Krankenanstalten
* max. 1x/Qu. (nur wenn persönlicher Patientenkontakt stattfindet; auch OP-Vorbesprechungen)
* KEINE Ambulanzpauschale: Laboruntersuchungen (Zuweisung durch behandelnden Arzt an KH erfolgt)
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=== Stationäre Anstaltspflege ===
* Kostenanteil ist aufgrund landesgesetzlicher Regelungen unterschiedlich.
* Pro Aufenthaltstag, für max. 28 Tage im KJ (wird vom KH eingehoben)
* Kostenbeitrag auch für stationäre Aufenthalte auch für Rezeptgebührenbefreite (Ausnahme NÖ – landesgesetzl. Regelung)
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=== Einhebung KoA ===
* Erfolgt 4x jährlich im Rahmen der Beitragsvorschreibung
* ACHTUNG: VP haben bis zu 3 Jahre Zeit für Abrechnung mit SVS
* Einzugsermächtigung hinterlegt: werden Beiträge inkl. Beitragsvorschreibung abgebucht, sonst müssen diese gesondert einbezahlt werden
* Pensionisten: Einzugsermächtigung liegt (noch) vor: werden abgebucht, sonst sind diese einzubezahlen **(kein Einbehalt über Pension!)**
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=== Fälligkeiten ===
1. Quartal → 30.04.\\ 2. Quartal → 31.07.
3. Quartal → 31.10.\\ 4. Quartal → 31.01. des Folgejahres
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=== Ratenverinbarung/Stundung ===
* Die Möglichkeit besteht → LW VS
* Hohe KoA-Vorschreibung: Antragsmöglichkeit Leistungen aus Unterstützungsfond; die KoA müssen jedoch vorher bezahlt sein, dann kann die Auszahlung aus dem Fond erfolgen
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=== Eintreibungsmaßnahmen ===
werden die KoA nicht beglichen, folgen 2 Mahnungen und in weiterer Folge eine EXE
**Im BSVG gilt die Vorrangigkeit der Kostenanteilsbefriedigung;\\ Kostenanteile werden VOR den Beiträgen gedeckt!**