==== PV Beitrag bei Pension ==== Vesicherte, die über das Regelpensionsalter (Frauen60/ Männer 65) hinaus weiterarbeiten, müssen nach derzeitger Rechtslage weiterhin PV, KV und UV-Beiträge bezahlen. \\ \\ === Informationen === {{tablelayout?rowsHeaderSource=Auto}} ^ Pensionist mit vorzeitiger Pension | Kann Geschäftsführer einer GmbH zu 100% werden, wenn das Regelpensionsalter \\ erreicht ist – keine Berührungspunkte mit Pension (ACHTUNG: BU-Pens., etc.) | ^ Aktiver Pensionist und KV | MFV möglich in KV | ^ Pensionist und keine KV bei SVS | Wenn als aktiver nie eine KV bis SVS (Bsp. Arzt; priv. Gruppenkrankenvers.) haben \\ grundsätzlich in SVS-Pension keine KV! Selbstversicherung nach §14a ist möglich | ^ SEVO + Pensionsantritt | Auszahlung; Antrag wird von SVS an Vorsorgekasse gesendet; (Zuständig: VS)\\ Freiwillige SEVO möglich | ^ \\ Pensionist verlegt Hauptwohnsitz nach Deutschland | Keine Tätigkeit mehr in Ö oder D: KV bleibt in Ö bestehen; wird mittels E121 \\ (Dauerbefreiung Pens.) bestätigt in doppelter Ausführung; Formular muss bei dt. \\ KV-Träger abgegeben und einmal an SVS zurückgesendet werden; dann kann mit \\ Ö abgerechnet werden (Zuständig: PPS) | ^ Tod des Versicherten / Verlassenschaft | Einantwortungsbeschluss notwendig | ^ Ende RV wg. Pens.-SST | Es geht um die Pensionswirksame Entrrichtung der Beiträge, RV dennoch möglich |