**Beginn**\\ * Mit dem Tag an dem die (schriftl.) Meldung bei SVS einlangt. * Keine Rückwirkende Einbeziehung in die GSVG KV aufgrund des Opting-In möglich! **Ende**\\ * Mit dem letzten des Kalendermon. In dem sich der Versicherte meldet * Bei Nichtbezahlung der Beiträge innerhalb von 3 Mon. ab Fälligkeit mit Ablauf des 3. Monats * Bei Eintritt einer Pflichtvers. nach ASVG, B-KUVG, BSVG endet das Opting-In nur, wenn der Vers. dies auf der Versicherungserklärung ausdrücklich angegeben hat. (kein automatisches Wiederaufleben des Opting-In)