==== NeuFöG - Neugründungs-Förderungsgesetz ==== Notwendig sind eine Beratung und Antrag! Mitglieder einer Kammer, erfolgt die Beratung zum NeuFöG ausschließlich bei dieser. Künstler, Journalisten, alle neuen Selbstständigen müssen die Beratung bei der SVS einholen === Betriebsgründung === * Gewerbebetrieb * Selbstständige Arbeit * Land-/Forstwirtschaft * Auch Betriebsübertragungen (außer bei Änderung der Rechtsform. Bsp. von OG zu GmbH; das ist keine Neugründung!) === * Soll Betriebsgründer finanziell entlasten === * Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben: * Anmeldung von Gewerben * Ansuchen und Erteilung von Konzessionen und Ausübungsbefugnissen * Beilagen, Zeugnisse und Auszüge aus dem Strafregister, wenn Sie für die Gründung benötigt werden === Lohnabgaben für Arbeitnehmer === Im KM der Neugründung und in den folgenden 11 KM sind folgende Abgaben nicht zu bezahlen: * DG-Beiträge zu FLAF und WBF * Beiträge zur gesetzl. UV * Kammerumlage für beschäftigte Arbeitnehmer === Steuern === * Gerichtsgebühren (um Firma/Gesellschafter/Geschäftsführer im Firmenbuch einzutragen) * Gesellschaftssteuer (um Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften von AG, GmbH, etc. zu erwerben === Keine Abgabenbefreiung === * Allgemeine Dokumente die die Identität oder Qualifikation belegen: * Prüfungszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis, etc. === Sachliche Erfordernisse: === Ansuchen um Baubewilligung, etc. Abgaben für Rechtsgeschäfte Vertragsgebühren für Darlehen, Kredite oder Bestandsverträge