==== LOHNSTEUERABZUG PENSION ==== Pensionen sind grunsätzlich Lohnsteuerpflichtig === Lohnsteuerklassen 2022 === Jahreseinkommen abzgl. SV-Beitrag und Freibeträge (auch ohne ZV-Beitrag für Ehegatten) {{tablelayout?rowsHeaderSource=Auto&colwidth="231px,171px"}} ^ Jahreseinkommen ^ Berechnung der Steuer ^ | Bis € 11.000,00 | 0% | | Über € 11.000,00 bis € 18.000,00 | 20% | | Über € 18.000,00 bis € 31.000,00 | 32,5% | | Über € 21.000,00 bis € 60.000,00 | 42% | | Über € 60.000,00 bis € 90.000,00 | 48% | | Über € 90.000,00 bis € 1.000.000 | 50% | | Ab 1.000.000 | 55% | === Ein anderer Träger ist für den Einbehalt der Lohnsteuer ist zuständig === - Zuständige Träger für die Versteuerung ist in der Ansicht LST ersichtlich - Rechtsklick auf die Nr. wird die Bezeichnung des Trägers angezeigt === ACHTUNG bei Anspruch Eigenpens. + Hinterbliebenenpension: === die Lohnsteuer wird von beiden Pensionen von der Eigenpension abgezogen!