==== Holding Gesellschaft ==== Besteht aus mind. 2 Ebenen (Muttergesellschaft = Holding) und mehreren rechtl. und organisatorisch selbstständigen Tochterunternehmen, an denen die Holding eine Kapitalbeteiligung hält. Der Tatbestand des § 2 Abs. 1 Z3 GSVG ist für den geschäftsführenden Gesellschafter der Holding-GmbH daher dann erfüllt, wenn die Holding-GmbH WKO-Mitglied ist und er mit dieser Tätigkeit nicht der Pflichtvers. nach ASVG unterliegt. Holdign GmbH = neuer Selbstständiger (2/1/4), wenn GmbH in eine Holding einfließt die keine Gewerbeberechtigung hat.