==== Hinzurechnungsbeträge GSVG, FSVG, ASVG ==== === Nach dem ASVG === * Beiträge zu einer Selbstversicherung gem. § 16 ASVG (Qu. K1, I1-I3) * Beiträge zu einer KV-Pflichtversicherung (Übergangsfälle, Altkünstler, Tierärzte, Dentisten) * Anfang des Jahres wird vom Hauptverband alle Fälle mit einer Qual. K1 bzw. I1-I3 für das Vorjahr angefordert * Nach Rückmeldung des HVB erfolgt zu den betroffenen Personen ein Eintrag im Postkasten (GUI 39) → Bereich Einkommensdaten === Nach dem GSVG und FSVG === * die Pflichtversicherungsbeiträge in der KV und PV * die Beiträge zur Zusatzversicherung in der KV * die Zusatzbeiträge für Angehörige in der KV * die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung