==== GmbH: geschäftsführende Gesellschafter GmbH ==== {{tablelayout?rowsHeaderSource=Auto}} ^ An- Abmeldung durch | Firmenbuch und Gewerbebehörde (Gesellschaftsvertrag, evtl. bedarf des Notariataktes) | ^ Gesetz | GSVG | ^ Pflichtversicherung | PV, KV; UV | ^ Dauer der Pflichtversicherung | Datum des Antrages auf Eintragung im Firmenbuch (GS und GF) UND GWB bis Monatsletzten | ^ Ausnahmemöglichkeiten | NB; ASVG Pflicht aufgrund eines DV zu derselben GmbH (Richtwert 25% GS-Anteile) | ^ Selbstversicherung 14 a/b | Nein | ^ Mehrfachversicherung | PV, KV | \\ \\ === Beginn === * Mit dem Tag ab dem Gewerbe/gewerberechtl. Bewilligung von GmbH ausgeübt werden darf * Gesellschafter wird zusätzl. zum handelsrechtl. Geschäftsführer bestellt: beginnt mit dem Tag, an dem die Eintragung des Geschäftsführers im FB beantragt wird. (Maßgeblich ist Datum des Einlangens dieses Antrages bei FB) * Handelsrechtl. Geschäftsführer zusätzl. Gesellschafter: Beginn mit dem Tag der notariellen Beglaubigung des Vertrages, mit dem die Anteile erworben werden * Eintritt Geschäftsführers in die Gesellschaft: mit dem Tag des Eintritts === Ende/Auflösung === * Mit dem letzten des Monats, in dem das Gewerbe bzw. die gewerberechtl. Bewilligung der GmbH zurückgelegt/beendet wird. * Ausscheiden als handelsrechtl. Geschäftsführer aus GmbH: Zeitpunkt des Antrages auf Löschung des GF im Firmenbuch * Ende Pflichtvers.: Monatsletzter nach Einlangen des Antrages bei FB * Gesellschaftseigenschaft geht verloren: Ende Monatsletzter nach notarieller Beglaubigung des Vertrages, mit dem die Anteile abgetreten werden. === Ende/Ausscheiden eines Gesellschafters === * Löschung aus dem Firmenbuch * Bereits als geschäftsführender Gesellschafter bei SVS vers., wenn er als geschäftsf. Gesellschafter angestellt wird: Abmeldung autom. durch den HVB, sobald die Anmeldung bei ÖGK erfolgt