**Verpflichtend seit 2019 für** * CT * MRT * Humanenergetische Untersuchung * Nuklearmed. Untersuchung * Klinisch-psychologische Diagnostik * Knochendichtemessung * Röntgentherapie * Sonographie === So funktioniert das System === **ACHTUNG: auf der E-Card werden keine Gesundheitsdaten gespeichert!!!!** * Arzt erstellt erforderliche Zuweisung * Bekanntgabe der E-Mailadresse und/oder Handynummer (bzw. Kontaktpers.) direkt in der Ordination * Ist die notwendige Behandlung bewilligungspflichtig, wird die e-Zuweisung autom. an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet. * Versicherter erhält kostenfreies SMS od. E-Mail mit Antragscode * Bewilligungsfrei  Terminvereinbarung mit Code u. SV-Nr. sofort möglich * Bewilligungspflichtig  autom. Benachrichtigung von der Krankenkasse per SMS/E-Mail === Vorteile === * Versicherter erfährt sofort, ob die Behandlung einer Bewilligung bedarf * Einreichung bei Krankenkasse erfolgt automatisch * Status der e-Zuweisung kann jederzeit im Serviceportal (www.meinesv.at) abgerufen werden * Zuweisung bleibt 3 Mon. lang gültig, wenn innerhalb eines Monats ein Termin für die Untersuchung vereinbart wird (vorher: 1 Mon.) === Antragsstatus === * **Übertragen** → Antrag wurde übertragen, Ergebnis liegt noch nicht vor * **Beantwortet** → Ergebnis der Bearbeitung liegt vor * **Storniert** → vom Versicherten selbst in MeineSV; durch die Krankenkasse oder durch (mündl.) Erlaubnis bzw. Aufforderung durch den Arzt * **Evident** → Freigabe kann von der Krankenkasse nicht abgeschlossen werden, da Informationen fehlen, die der Vers. nachbringen muss - die kann vom Vers. selbst über "MeineSV" erledigt werden; auch durch Vertragsarzt/Kassenarzt über eKOS teilnehmende Krankenhaus (Antragscode und SV-Nr. erforderl.) === Leistungsstatus === Verordnete Leistungen/Regionen haben einen Leistungsstatus: * Freigegeben → VO freigegeben oder bewilligungsfrei * Geändert freigegeben  ursprüngl. Verordnete Leistung/Region wurde von KV-TR durch neue Leistung/Region ersetzt und freigegeben. * Abgelehnt → VO konnte nicht bewilligt werden (von KV) * Übernommen: erfolgte Durchführung der Leistung wurde vom Gesundheitsanbieter bestätigt * Abgerechnet/erstattet → erfolgte bereits über den KV-Träger * Kein Leistungsstatus → sofern der Antragsstatus „übertragen“ lautet, hat keine verordnete Leistung einen Leistungsstatus === Statusmeldungen === * Detailinfos dürfen über diese Medien an den Versicherten nicht ausgesendet werden! * Freigegeben wurden → alle Leistungen/Regionen wurden zur Leistungserbringung freigegeben * Teilweise freigegeben wurden  die e-Zuweisung beinhaltet mind. * 1 Leistung/Region, die freigegeben wurde * Eingelangt ist → e-Zuweisung ist bewilligungspflichtig und beim zuständigen * KV-Träger eingelangt * Nicht freigegeben werden konnten  VO konnte nicht bewilligt werden * In Evidenz → KV-Träger benötigt weiter Infos um die e-Zuweisung bearbeiten zu können. === Abgelaufenen e-Zuweisung === * Leistungen dürfen nicht mehr auf Kosten der Kasse erbracht werden * Kontaktaufnahme mit KV-Träger notwendig, liegen nachweislich Gründe vor, die eine Leistungserbringung in dieser Frist nicht zuließen, wird KV-Träger die e-Zuweisung ggf. wieder freischalten. === FA verwendet kein eKOS bzw. nicht bekannt ob eKOS === Behandelnde Arzt druckt ein „Infoblatt zur e-Zuweisung“, dies muss mit Unterschrift und Stempel versehen sein * **Beantwortet** → nur Stempel u. Unterschrift des Arztes notwendig; Termin kann sofort vereinbart werden. * **Übertragen** → bewilligungspflichtig; 3 Möglichkeiten: * Wenn Freigabe vorliegt, kann ein Exemplar des „Infoblatt zur e-Zuweisung! Unter www.meinesv.at ausgedruckt werden. Dieses ist mit einer Amtssignatur versehen und kann wie eine klassische Papierzuweisung eingelöst werden. * Wenn die Freigabe vorliegt, kann das „Infoblatt zur e-Zuweisung“ direkt vom verordneten Arzt ausgedruckt werden * Zum zuständigen KV-Träger → SB händigt das Infoblatt mit dem Vermerk „übertragen aus oder Antragscode + SV-Nr. bekannt geben = Infoblatt mit Status „beantwortet“ wird ausgehändigt. === Wurde Antrag freigegeben? === * **Versicherter selbst** → erhält nach Abschluss des Verfahrens eine Nachricht (E-Mail, SMS) ODER unter Meine SV abrufbar * **Gesundheitsanbieter** → muss eKOS-Nutzer sein; durch Bekanntgabe der SV-Nr. und Antragscode (tel. Terminvereinbarung) – dann berechtigt zur Einsicht * **Ersteller der eZuweisung** → ohne Antragscode + SV-Nr. zur Einsicht berechtigt * **Zuständige KV-Träger** → sofern bewilligungspflichtig; kann das „Infoblatt zu eZuweisung“ beim KV-Träger angefordert werden. * **Wenn bewilligungsfrei** → KV-Träger hat aufgrund Datenschutzes keinen Zugriff! === Keine E-Mail/SMS erhalten === * Arzt hat trotz Zustimmung Daten nicht oder nicht korrekt eingegeben. * Telefonanbieter garantiert Zustellung nicht (Ausnahmefälle bei trotz korrekter Eingabe) * E-Mail im Spam-Ordner === Handynummer/E-Mailadresse nicht korrekt === Keine Änderungen mehr nach Absenden der e-Zuweisung möglich; Arzt soll das „Infoblatt zur e-Zuweisung“ aushändigen === Keine weitere Verständigung – nur „übertragen“ === E-Zuweisung wurde storniert durch KV-Träger, Arzt, Versicherten Übermittlung der Nachricht war durch den Telefonanbieter nicht erfolgreich (an Arzt oder KV-Träger mit SV-Nr. und Antragscode wenden oder unter MeineSV) === Keine Namen, SV etc. === Die Übertragungsmedien sind unverschlüsselt; kein gewährleisteter Datenschutz Durch Fehler bei der Eingabe der Handynummer oder E-Mail, könnten die Daten bei einer dritten Person einlangen. Da diese Daten nicht ersichtlich sind, kann die Nachricht keiner Person zugeordnet werden. === Zuweisung auf Papier === * Direkt unter MeineSV * Wenn Handynummer oder E-Mailadresse vorliegt: Info an dieses Medium * Übertragen = Zuweisung in Bearbeitung * Beantwortet = Ergebnis liegt vor * Nach Abschluss des Verfahrens kann das „Infoblatt auf e-Zuweisung“ gedruckt werden. === e-Zuweisung für Kinder === * 14. LJ noch nicht erreicht: keine Nutzung eKOS * Ab 14. LJ; wenn mitversichert: kann Versicherter als Stellvertreter die Papier-Zuweisung auch über MeineSV an den KV-Träger übersenden. * Auswahlfeld: „Antragstellung erfolgt im eig. Namen“ = NEIN * Im nächsten Schritt den mitversicherten eingeben. * ODER das Kind kann eigene Handysignatur beantragen und über MeineSV einsteigen. === Kontaktdaten eKOS === Gesundheitswesen, Strategie und Umsetzung Projekt – und Programmmanager Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien Tel.: 050 – 124 844 1545 Mobil: 0664 – 8878 1545 E-Mail: katya.tugendsam@itsv.at www.itsv.at Infos unter: www.sozialversicherung.at/ekos