==== Beginn Pflichtversicherung ==== * altersabhängig\\ KV und UV ohne Limit\\ PV ab Vollendung des 15. LJ\\ \\ \\ Erfüllung der Voraussetzungen tritt die Pflichtversicherung mit demselben Tag in der KV und UV ein.\\ Eintritt der Pflichtversicherung abhängig von der Erfüllung der Voraussetzung **bis inkl. 15. eines KM**, **dann ist es der Monatsletzte**\\ **nach dem 15. des Monates** dann **mit dem nächstfolgendem Monatsersten**.\\ \\ Wenn die Meldung nicht binnen 1 Monat (gesetztl. Meldefrist) nach Erfüllung der Voraussetzungen, verspätet erfolgt, kann ein **Beitragszuschlag von max. 4 Monatsbeträgen** für den Zeitraum der Pflichtversicherung bis zum Eintreffen der verspäteten Meldung verhängt werden.