==== Befreiung von KoA und Rezeptgebühr: ==== * Über Antrag möglich, wenn Netto-EK sowie Netto-EK aller im gem. Haushalt lebenden Personen die maßgeblichen Richtsätze nicht überschreiten; Befreiung für sozial schutzbed. Vers./Pensionisten vorgesehen. (Gleich wie bei AZ-Bezug). * Richtsätze erhöhen sich um 15%, wenn Vers./Ang., für den ein Leistungsanspruch besteht, an Krankheiten/Gebrechen leidet, durch die besondere Aufwendungen entstehen. Muss mit Unterlagen (Befunde, Arztbrief, etc.) mit dem Antrag eingebracht werden. {{tablelayout?rowsHeaderSource=Auto&colwidth="228px,,123px"}} ^ AZ-Richtsätze 2022 ^ § 150 Abs. 1 GSVG ^ davon 115% ^ | Einzelrichtsatz | € 1.030,49 | € 1.185,06 | | Ehepaar gem. Haushalt (auch Lebensgemeinschaft) | € 1.625,71 | € 1.869,57 | | Erhöhung pro Kind, dessen Netto-EK € 327,29 nicht übersteigt | € 159,00 | € 182,85 | * Befreiung nur befristet möglich;\\ Beginn: Antragsdatum, grundsätzlich für 1 Jahr, evtl. auch kürzer * Für Pensionisten (Frauen ab 60 J., Männer ab 65 J.) kann Befristung auf 5 Jahre erteilt werden. * Befreiung gilt für alle Leistungen der sozialen KV (Rezeptgeb., KoA, Zuzahlungen, etc.) welche direkt verrechnet werden. (ab 2014 auch Kostenerstattung) * Pensionen NETTObetrag für die Beurteilung des Anspruchs auf Rezeptgebührenbefreiung (inkl. alle anrechenbaren Einkünfte (Leibrente, Miete, Kapitaleinkünfte, etc.)