Über Antrag möglich mit Unterlagen (ärztl. Bestätigung, Behindertenpass, Nachweis Rentenbezug) * Chemo-/Strahlentherapie * Dialysebehandlung * Erfolgter Organtransplantation * Organspender * Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 50% * Bezieher einer Versehrtenrente von min. 50% (Schwerversehrter) **Beginn der Befreiung:** mit Antragsdatum (bei Chemo-/Strahlentherapie, Dialyse: mit Behandlungsbeginn) Gilt auch für mitvers. Angehörige, Befreiung nur für Angehörigen: gilt Befreiung nur für diesen! === Nicht von der Befreiung betroffen sind: === * Zuzahlungen zu Zahnbehandlungen (Metallgerüst, Verblendmetallkeramikkrone, Kieferorthopädie) * Zuzahlungen zu Kur/Reha * Aufenthaltskostenbeiträge bei stationären Aufenthalten in der allg. Klasse (Verpflegskostenbeitrag des Krankenhausträgers) * Heilbehelfe/Hilfsmittel * Antragsformular: GS-120009 === REGO (Rezeptgebührenobergrenze) === Seit 2008 eingeführt; im laufenden Jahr dürfen die bezahlten Rezeptgebühren nicht mehr als 2% des Einkommens betragen, bei Überschreitung: automatische Befreiung der Rezeptgebühr für das restl. Kalenderjahr. * **Notwendig:** mindestens 37 Rezeptgebühren * Rezeptgebühren für mitversicherte Angehörige werden dem Versicherten zugeordnet. ==== Einkommen ==== * **Pensionisten:** Jahres-EK ohne SZ; EK des Ehepartners sowie sonstiger im Haushalt lebender Personen werden NICHT berücksichtigt * **Selbstständige:** 12-fache der aktuellen endgültigen mtl. BGRL * **EK-Untergrenze:** 12-fache des AZ-Richtsatzes. ==== KoA-Deckel ==== * Seit 2013; 5% des Jahreseinkommens Begrenzt werden für Vers. und seine Angehörigen die im jeweiligen KJ angelasteten KoA für die Inanspruchnahme ärztl. Hilfe und ärztl. Hilfe gleichgestellter Leistungen, Aufbrauchsartikel, Behandlung in KH-Ambulanzen, Zahnbehandlung/Zahnersatz (ausgenommen Zuzahlung Kieferregulierungen, Metallgerüsten und Reparaturen an diesen). Befreiung Rezeptgebühren od. KoA ersichtl. Im E-Card System.