===== AG 450 Altersbefreiung ===== * Personen die am 01.01.1998 das 50. LJ vollendet haben und zu diesem Zeitpunkt noch nicht 180 Beitragsmonate der Pflichtvers. in einer gesetzl. PV erworben haben sind (gem. §273 Abs. 7 GSVG) auf Antrag von der Pflichtversicherung in der PV zu befreien * Antrag war lt. Gesetz binnen 1 Jahres ab Verständigung zu stellen (bis 31.12.2001) * Befreiung galt/gilt rückwirkend ab 01.01.1998 für jene Zeiten, in denen die Antragssteller nach § 2/1/4 GSVG pflichtvers. waren. \\ \\ ==== Befreiung von der Pflichtversicherung gem. § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG (§359 Abs. 3 GSVG) ==== * Ab 01.01.2016 über Antrag für folgende Personen möglich: * Ab diesem Zeitpunkt wegen Wegfall der hohen VG erstmalig in die Pflichtvers. gem. § 2/1/4 GSVG einzubeziehen sind (Tätigkeit wird weiterhin ausgeübt) und * Am 01.01.2016 das 50. LJ vollendet haben und * Noch nicht 180 Beitragsmonate einer gesetzl. PV erworben haben.