==== Ausland und Lebensbestätigung ==== * Wohnsitzwechsel ins Ausland: Vorlage Meldezettel mit Abmeldung im Inland und die Anmeldung an der neuen ausländ. Adresse (KV-Wechsel) * (Konto bleibt in Österreich: Formular: PPS-030701) * LW-Bereich: Zuständig bei Auslandssachverhalte ist das LW DLZ Ausland; DW: 1093 * Im Ausland wohnhafte Pensionsempfänger haben erstmalig beim Pensionszugang vor der Aufnahme von Zahlungen ins Ausland und in der Folge grundsätzlich 1x jährlich (automatisch) eine Lebensbestätigung vorzulegen. (A-FRI). * Ausnahme: Wohnsitz und Konto in Deutschland; über Rentenservice der dt. Post Sterbedatenabgleich erfolgt.