==== Pensionsantragstellung ==== * Persönlich in LST – empfohlen! * Persönlich am Beratungstag; www.svs.at/beratungstage * Telefonisch: fristenwahrend! * Pensionsstichtag ist frühestens der auf die Antragstellung folgende Monatserste, es muss binnen 4 Wochen der schriftliche Antrag gestellt werden! * Auch bei jeden anderen Sozialversicherungsträger oder bei staatl. Behörden (Finanzamt) möglich. ACHTUNG GEMEINDE: hier gibt es spezielle Fristen für rechtswirksame Antragstellung! * Während des Verfahrens: vorläufige KV-Anspruchsberechtigung für den Pensionswerber und die mitversicherten Angehörigen (sofern Pflichtvers. in KV aufgrund des Pensionsbezuges bestehen wird oder wahrscheinl. ist) \\ ==== Zuständigkeiten des PV-Trägers ==== Zuständig der Träger in welcher Pensionsversicherung in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag überwiegend Versicherungsmonate erworben wurden \\ **Bei MFV gilt folgende Rangordnung** - ASVG - GSVG / FSVG - BSVG ==== Pensionistenausweis ==== * Wird bei Pensionsantritt automatisch versendet * Auf Anfrage: kann dieser jederzeit bestellt werden (bis zum 8. eines Mon., dann kommt Ausweis zum nächsten Monatsersten; sonst Wartezeit von ca. 6 Wochen) * Achtung: Frauen unter 55 und Männer unter 60 müssen den Pensionistenausweis selbst anfordern – keine autom. Zusendung! === Pensionsbestätigung === Bestätigung über den aktuellen Pensionsbezug; wird zu Jahresbeginn (nur im GSVG) automatisch versendet, kann jederzeit angefordert werden! ==== Lohnzettel ==== * Wird bis Ende Februar automatisch an das Finanzamt gesendet * Pflegegeld ist separat angeführt = nicht steuerpflichtig * SVS ist für die Besteuerung zuständig: kann Lohnzettel jederzeit versendet werden