==== Abzugsbeiträge ==== Beiträge, die die Beitragsgrundlage mindern können, sind im § 25 Abs. 2 Z3 GSVG taxativ aufgezählt. Der Verlustvortrag ist dort nicht genannt, gegenteiliges ist auch aus § 25 Abs. 3 GSVG, der ebenfalls auf diese EK abstellt, nicht abzuleiten. [[Veräußerungsgewinn]]\\ [[Sanierungsgewinn]]