Werden 2 oder mehr Erwerbstätigkeiten in 2 oder mehr EU-/EWR-Staaten bzw. der Schweiz ausgeübt, ist die Rechstzuständigkeit EINES Staates für die Sozialversicherung festzustellen, um MFV zu vermeiden. Grundlagen sind die Verordnungen (EG 883/2004 sowie 987/2009). Die Zuordnung trifft immer der Wohnsitzstaat, sie wird mit der Bescheinigung PDA1 bestätigt. (liegt die Zuständigkeit nicht beim Wohnsitzstaat, so stellt dieser ein vorl. PDA1 aus, das vom zuständigen Träger des versicherungszuständigen Staates endgültig gemacht wird)
Behandelt wird in dieser Übersicht jedoch nur eine Ausübung mehrerer Tätigkeiten in EU und EWR bzw. Schweiz.