Anspruch, wenn
Steuerlich können SEVO-Beiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Veranlagung in der Vorsorgekasse ist steuerfrei. Auszahlung der Leistung als Einmalzahlung: 6% steuerbegünstigt, Auszahlung als Rente ist steuerfrei