Mit 1.7.2019 wurde im Ärztegesetz das Notarztwesen neu geregelt. Notärztinnen/Notärzte sind Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen/Fachärzte, die für die präklinische Notfallmedizin qualifiziert sind und Notfallpatientinnen/Notfallpatienten mit potentiellen oder bestehenden Vitalfunktionsstörungen im Rahmen organisierter Notarztdienste (insbesondere Notarztwagen und Notarzthubschrauber) behandeln. Die Österreichische Ärztekammer hat im übertragenen Wirkungsbereich basierend auf den Bestimmungen der §§ 40 ff ÄrzeG idF BGBl I 20/2019 die Notärztinnen/Notärzte-Verordnung (NA-V) beschlossen, welche mit 1.7.2019 in Kraft getreten ist. Die Verordnung regelt die Inhalte und genauen Ausbildungsmodalitäten für die Qualifikation als Notärztin/Notarzt sowie die Qualifikationserfordernisse für Leitende Notärztinnen/Leitende Notärzte.