Pensionen sind grunsätzlich Lohnsteuerpflichtig
Jahreseinkommen abzgl. SV-Beitrag und Freibeträge (auch ohne ZV-Beitrag für Ehegatten)
- Zuständige Träger für die Versteuerung ist in der Ansicht LST ersichtlich - Rechtsklick auf die Nr. wird die Bezeichnung des Trägers angezeigt
die Lohnsteuer wird von beiden Pensionen von der Eigenpension abgezogen!