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langzeitverischertenregelung_im_rahmen_einer_vorz._alterspension
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langzeitverischertenregelung_im_rahmen_einer_vorz._alterspension
Hacklerregelung Langzeitversichertenregelung und Hackler Schwerarbeit
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Pension
Erforderliche Versicherungsmonate
Wartezeit
Sonderbestimmungen
"Hackler" Langzeitversichertenregelung
Als BM gelten:
- Zeiten einer Pflichtvers. aufgrund v. Erwerbstätigkeit
- Kindererziehungszeiten (max. 60 Mon.) ohne Deckung mit WG-Zeiten
- Präsenz- und Zivildienst
- Wochengeldbezug
Männer geboren
ab 01.01.1954
vollendetes 62. LJ
540 BM
Frauen geboren
ab 01.01.1959
Vollendung 57 LJ bis 62. LJ*
504 bis
540 BM
"Hackler! - Schwerarbeit
Als BM gelten:
- Zeiten der Pflicht- und freiwilligen Versicherung
- Kindererzieungszeiten (max. 60. Mon.) ohne Deckung mit BM
- Präsenz- und Zivildienstzeiten
Männer geboren
ab 01.01.1954 bis 31.12.1958
Vollendung 60. LJ
540 BM
Frauen geboren
ab 01.01.1959 bis 31.12.1963
Vollendung 55. LJ
480 BM
- Wochengeldbezug, nicht deckend mit KIZ
- Krankengeldbezug ab 01.01.1971
- Arbeitslosengeldbezug ab 0.01.2005
- Schul- und Studienzeiten bei Einkauf
- Ausübungsersatzzeiten bei Einkauf
Zusätzlich müssen in den
letzten 240 KM vor dem Stichtag mind. 120 Schwerarbeitsmon.
vorliegen!
Seit 2016 ist für die Feststellung von Schwerarbeit bei land und forstwirtschaftl. Tätigkeit eine Einzelfallprüfung erforderlich!
Günstige Abschlagsregelungen:
Hackler max. 12,6%
Hackler Schwerarbeit max. 9,9%
*Änderungen für FRAUEN!
Geburtsdatum
Antrittsalter vollend.
Erforderliche Beitragsmonate
01.01.1959 bis 31.12.1959
57. LJ
504 (42 Jahre)
01.01.1960 bis 31.12.1960
58. LJ
516 (43 Jahre)
01.01.1961 bis 31.12.1961
59. LJ
528 (44 Jahre)
01.01.1962 bis 01.12.1963
60. LJ
540 (45 Jahre)
02.12.1963 bis 01.06.1964
60 ½. LJ
02.06.1964 bis 01.12.1964
61. LJ
02.12.1964 bis 01.06.1965
61 ½. LJ
Ab 02.06.1965
62. LJ
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Pension
Aufgabe der Erwerbstätigkeit erforderlich
„Hackler“ Langzeitversichertenregelung „Hackler“ Schwerarbeit (im Rahmen einer vorz. AP bei langer Vers.-Dauer) Korridorpension Schwerarbeitspension
- Keine Ausübung einer der Pflichtvers. in der PV unterliegenden Erwerbstätigkeit (Gesetzesunabhängig)
- Keine Ausübung einer sonst. Selbstst. /unselbstständigen Erwerbstätigkeit, deren mtl. EK € 475,86 übersteigt.
ACHTUNG
Die Zeit des
- Bezuges einer Urlaubsentschädigung od. Urlaubsabfindung
- Kündigungsentschädigung
Gilt als Erwerbstätigkeit!
AUSGENOMMEN
- Eine Pflichtvers. in PV nach BSVG, wenn der EH des landwirtschaftl. Betriebes bis € 2.400,00 beträgt
- Eine Pflichtvers. in PV nach ASVG, sofern das mtl. EK €475,86 nicht übersteigt
- Neue Selbstständige: unter VG!
- Ausübung mehrerer geringf. Beschäftigungen, für die Zeit der das gesamte EK die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet
KEINE AUSWIRKUNG AUF DIE PENS-HÖHE
ACHTUNG:
Ein Erwerbs-EK vermindert die Höhe einer etwaigen AZ
Auch bei einer Erwerbstätigkeit, die nur zu einer tageweisen Pflichtvers. führt, kommt es zu einem Pensionswegfall (PST ab 01.07.1995)
Hinweis landwirtschaftliche Nebentätigkeit
Keine Berücksichtigung von daraus erzielten Einkünften bei gleichzeitiger Führung
eines „Flächenbetriebes“ (ab EHW € 150,00)
Gilt auch für die Berechnung der Ausgleichszulage
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· Zuletzt geändert: 2022/11/24 10:01 von
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