Frühestens nach 8, 16, 24 Jahren (innerhalb v. 6 Monaten ab Ende dieses Zeitraumes)
Beitrag ist für die Dauer der Pflichtversicherung in Pension bzw. der Ausnahme nach §5 GSVG zu zahlen; Beitragssatz: 3% oder 6% der Beitragsgrundlage; 3 Optionen zur Auswahl (kann für die gesamte Dauer nicht geändert werden!)
Ausführliche Infos zu ALG, bereits erworbene Zeiten, Notstandshilfe: Infos bei AMS einholen!
Versicherte werden schon bei Beantragung des ALGs seitens des AMS dahingehend informiert, dass es im Fall der nachträglichen Feststellung der Pflichtversicherung zur Rückforderung des ALG komme wird. Angesichts dieses Ergebnisses bleibt es für die Informationstätigkeit der SVS jedenfalls bei der grundsätzlichen Diktion, <color #ed1c24>dass es ALG bei neuen Selbstständigen grundsätzlich nur bei endgültiger Einstellung der betrieblichen Tätigkeit gibt und mit der Rückforderung des ALG gerechnet werden muss, wenn die betriebliche Tätigkeit nicht endgültig eingestellt wurde und die SVS nachträglich die Pflichtversicherung feststellen muss (Lückenschließung)</color>