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rueckerstattung_allgeimen
Zuletzt angesehen:
faq_verguetung:rueckerstattung_allgeimen
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Wie lange rückwirkend können RE eingereicht werden
Grundsätzlich 42 Monate (Tag der Leistungserbringung ist maßgebl.)
Wochen-, Krankengeld: Einreichsfrist: 2 Jahre ab Ende des Anspruchszeitraumes
Es geht immer um das Behandlungsdatum, nicht um das Einreichdatum!
Ältere RE: sind verjährt und werden nicht mehr vergütet.
Neue Bankdaten bekannt geben
Sind nur mit Unterschrift gültig!
Unverträglichkeiten
RE von Spezialnahrung kann grundsätzlich für Vergütung eingereicht werden
(mit entsprechenden Nachweisen)
Honorarnote aus dem Ausland /
Krankenhausaufenthalt / EU zum Arzt
Vers. ist verantwortlich, dass diese LESBAR/ÜBERSETZT ist. (Aufschlüsselung
der Leistungen v. großem Vorteil!)
Für die Vergütung gelten die Bestimmungen für Inlandsrechnungen.
(Nationales Recht) E106-Fälle; siehe entsprechendes Kapitel
Kostenvoranschläge möglich
Bsp. Zahnersatz: kann ein Kostenvoranschlag eingereicht und eine Vorab-Berechnung erstellt werden.
Versorgungspauschale im Krankenhaus
Bis 28 Tage muss von jedem Vers. bezahlt werden
Einbehalt von Geldbeträgen
Wird nur dann einbehalten, wenn offene Beitragsbeträge (Mahnsaldo) ersichtl. Sind
AZ-Bezieher und KH-Taggeld
Kein Taggeld im KH
Psychotherapie-Rechnungen
Ärztl. Bestätigung muss mitgesendet werden
Medizinische Hauskrankenpflege
RE einreichen, individuelle Entscheidung ob Vergütungsantrag stattgegeben werden kann
(evtl. Unterlagen mitsenden, wenn vorhanden)
Osteopathie
Teil des Leistungskataloges
Osteoporose
Pos.-Nr. 1454515; Tarif für Dualphotodensitometric
Nadelakupunktur je Sitzung
Lt. Den Indikationen des Obersten Sanitätsrates; € 7,00
Bergrettung / Flugrettung
Bergungskosten bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik werden grundsätzl.
Nicht übernommen; priv. UV-Versicherung!
ACHTUNG: wenn med. notwendig, kann eine (Teil)Kostenerstattung möglich sein;
individuelle Entscheidung des AdL
Schutzimpfungen: Zuschüsse
- Zeckenimpfungen € 3,70
- Pneumokokken ab 50 Jahren € 7,00
- Kostenersätze für bestimmte Impfungen bei berufsbedingten Auslandsreisen
- Beteiligung am Gratiskinderimpfprogramm, für Säuglinge, Klein-/Schulkinder
- Großteils der im Impfplan enthaltenen Schutzimpfungen f. Kinder bis z. 15. LJ (bei Gesundheitsbehörden, Impf-/Schulärzten kostenlos in Anspruch genommen werden.
- Grippeimpfung: Saisonale Impfaktionen; Landesstellenunterschiede möglich!
- Kostenerstattung nach RL: Röteln-Schutzimpfung für nicht schwangere Frauen im gebärfähigen Alter
Schutzimpfungen für bestimmte Personengruppen:
Vers. hat folgende Auswahl:
- Bestellung über AUVA zur Erlangung des Impfstoffes (evtl. kostenlos)
+ Impfung bei Arzt → dafür Vergütungsleistung
oder
- Bezug des Impfstoffes bei Apotheke → Vergütung 80% abzügl. Rezeptgebühr
+ Impfung bei Arzt → dafür Vergütungsleistung
In beiden Fällen ist es eine Leistung aus der UV, die nach den Regeln der KV „abgerechnet“ wird.
Auf der RE muss jedenfalls der Vermerk „Imfpung aufgrund Hochrisikogruppe“ angeführt sein, sonst gibt es keine Vergütung!
(Info: DiVora; 18.10.21 E-Mail)
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· Zuletzt geändert: 2022/07/04 11:30 von
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