Ausstellung des PDA1 → Entsendebescheinigung hat schriftlich zu erfolgen (Formular)
Erfolgt unabhängig vom Wohnsitz, zuständig ist der Staat der unselbstständigen Tätigkeit (Feststellung, ob es sich um eine unselbstständige Tätigkeit handelt, trifft der Staat, in dem diese ausgeübt wird)
Erfolgt unabhängig vom Wohnsitz, zuständig ist der Staat der Beamtentätigkeit (die Festlegung, ob es sich um eine Beamtentätigkeit handelt, trifft der Staat, in dem diese ausgeübt wird. Erhebung erfolgt mittels EWR-Fragebogen; Bestätigung der Zuständigkeit mit PDA1. Um Härtefälle zu vermeiden, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, mit dem zuständigen Ministerium (BMASK) eine Ausnahmevereinbarung zu treffen, durch die alle Zuständigkeitsregelungen außer Kraft gesetzt werden.
Bei österreichischer Versicherungszuständigkeit werden Einkünfte aus der EU, EWR-Staaten sowie der Schweiz zur Ermittlung der BGRL herangezogen.
Wird erst im Nachhinein festgestellt, dass die SVS aufgrund mehrfacher Tätigkeiten nicht für die Sozialversicherung eines Versicherten zuständig war, kommt es zur Rückabwicklung