Gewerberechtsträger ist die Gesellschaft. Ein vollhaftender Gesellschafter od. ein Arbeitnehmer, der mit mind. halber Wochenarbeitszeit angemeldet und nach dem ASVG versichert ist, muss den Befähigungsnachweis erbringen.
Hinweis: vor dem 01.01.2007 entstandene Kommandit-Erwerbsgesellschaften (KEG) gelten als KG. Eine KEG hat spätestens ab dem 01.01.2010 de neuen Rechtsformzusatz „Kommanditgesellschaft“ oder „KG“ beizufügen und die Änderung bis zu diesem Zeitpunkt beim Firmenbuch anzumelden.
Jeder Gesellschafter (Komplementär, Kommanditist) ist für den auf ihn entfallenden Gewinnanteil einkommenssteuerpflichtig.