kontaktdaten:patientenanwaltschaft
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| - | ====== §51 Abs. 1 und Abs. 3 Ärztegesetz | + | ===== §51 Abs. 1 und Abs. 3 Ärztegesetz ===== |
| (1) Der Arzt ist verpflichtet, | (1) Der Arzt ist verpflichtet, | ||
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| - | ====== §39 UbG – Einsicht in die Krankenakte (Unterbringungsgesetz) | + | ===== §39 UbG – Einsicht in die Krankenakte (Unterbringungsgesetz) ===== |
| Der Vertreter des Kranken hat ein Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte; | Der Vertreter des Kranken hat ein Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte; | ||
| Die Verweigerung der Einsicht ist vom behandelnden Arzt in der Krankengeschichte unter Angabe eines Grundes zu dokumentieren. | Die Verweigerung der Einsicht ist vom behandelnden Arzt in der Krankengeschichte unter Angabe eines Grundes zu dokumentieren. | ||
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