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 Mit 2 weiteren Staaten in Europa (Montenegro und Türkei) gibt es bilaterale zwischenstaatliche Abkommen im Bereich der Krankenversicherung, im Bedarfsfall wird von der SVS ein Urlaubskrankenschein mit begrenzter Dauer (3 Monate) ausgestellt. Mit 2 weiteren Staaten in Europa (Montenegro und Türkei) gibt es bilaterale zwischenstaatliche Abkommen im Bereich der Krankenversicherung, im Bedarfsfall wird von der SVS ein Urlaubskrankenschein mit begrenzter Dauer (3 Monate) ausgestellt.
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 +----
 +==== Reisen und Urlaub in der EU/EWR-Raum ====
 +  * ausgefüllte E-Card Rückseite, sonst provisorischen Ersatzbeleg anfordern
 +  * auch im EU/EWR-Raum priv. Reisekrankenversicherung sinnvoll
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 +== Mitgliedstaaten ==
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 +  * Belgien
 +  * Bosnien-Herzegowina (Achtung: Sie müssen vor der Behandlung beim bosnischen Krankenversicherungsträger unter Vorlage der EKVK oder PEB um einen gültigen Behandlungsschein ersuchen)
 +  * Bulgarien
 +  * Dänemark
 +  * Deutschland
 +  * Estland
 +  * Finnland
 +  * Frankreich
 +  * Griechenland
 +  * Großbritannien (Vereinigtes Königreich, UK)
 +  * Irland
 +  * Island
 +  * Italien
 +  * Kroatien
 +  * Lettland
 +  * Liechtenstein
 +  * Litauen
 +  * Luxemburg
 +  * Malta
 +  * Nordmazedonien
 +  * Montenegro (Achtung: Sie müssen vor der Behandlung beim montenegrinischen Krankenversicherungsträger unter Vorlage der EKVK oder des Urlaubskrankenscheines um einen gültigen Behandlungsschein ersuchen)
 +  * Niederlande
 +  * Norwegen
 +  * Österreich
 +  * Polen
 +  * Portugal
 +  * Rumänien
 +  * Schweden
 +  * Schweiz
 +  * Serbien (Achtung: Sie müssen vor der Behandlung beim serbischen Krankenversicherungsträger unter Vorlage der EKVK oder des Urlaubskrankenscheines um einen gültigen Behandlungsschein ersuchen)
 +  * Slowakei
 +  * Slowenien
 +  * Spanien
 +  * Tschechische Republik
 +  * Ungarn
 +  * Zypern (griechische Teile)
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 +=== Im Krankheitsfall ===
 +Im Krankheitsfall erhalten Sie Leistungen nach den Regeln des jeweiligen Landes. In manchen Ländern gibt es beispielsweise Selbstbehalte, die auch von ausländischen Patienten zu bezahlen sind, müssen Leistungen bezahlt werden, RE-Einreichung möglich.
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 +<WRAP center round info 60%>
 +Die EKVK bzw. der Urlaubskrankenschein wird nur von Ärzten und Spitälern akzeptiert, die einen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenversicherung des jeweiligen Landes haben.\\ Es ist empfehlenswert, zusätzlich zur EKVK eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, die auch Transportkosten (z. B. den Heimtransport nach Österreich) sowie Freizeitunfälle umfasst und Sie vor hohen Selbstbehalten schützt.</WRAP>
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ekvk.1657610606.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/07/12 09:23 von trobiwiki

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